Unsere Ballen- und Wurzelware ist jetzt wieder bestellbar und wird ab Mitte Oktober ausgeliefert.

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Ausgleichspflanzung

Ausgleichspflanzungen ersetzen entfernte Bäume oder Sträucher und bieten Kompensation für versiegelte Flächen. Sie sichern ökologische Funktionen wie Artenvielfalt, Klimaausgleich und Landschaftsschutz und sind daher bei vielen Bau- und Eingriffsvorhaben verpflichtend.

  • Ersatzpflanzung & Ausgleichspflanzung – einfach erklärt


    Wenn der Boden durch Bauarbeiten (Gebäude, Wege, Parkplätze) versiegelt wird, gehen natürliche Funktionen des Bodens verloren. Diese Eingriffe müssen durch so genannte Ersatzpflanzungen oder Ausgleichspflanzungen ausgeglichen werden.
    Ziel ist es, den ökologischen Verlust auszugleichen und natürliche Funktionen wie Artenvielfalt, Klimaregulierung und Bodenschutz zu erhalten.

  • Welche Pflanzen eignen sich für die Ausgleichspflanzung?

    Nachdem die Baugenehmigung erteilt wurde, bekommt man bestimmte Auflagen, die für die Bepflanzung eingehalten werden müssen.

    Obstbäume als Ausgleichs- und Ersatzpflanzung

    Ausgleichspflanzungen müssen nicht immer Alleebäume sein. Auch Obsthochstämme können als Ersatzpflanzung anerkannt werden – und sie sind oft die praktischere Wahl, wenn der Platz begrenzt ist. Ein Apfelhochstamm bleibt je nach Sorte und Unterlage meist unter zehn Metern und fällt damit in Wuchsklasse III. Er passt dorthin, wo eine Linde oder ein Ahorn später zum Problem würde: nahe an Gebäuden, Leitungen oder Grundstücksgrenzen.

    Ökologisch ist das kein Kompromiss. Streuobstbestände gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas – je nach Standort leben dort 2.000 bis 5.000 Tierarten, allein in Baden-Württemberg 204 der 480 heimischen Wildbienenarten. Gleichzeitig sind die Bestände seit 1950 um rund drei Viertel zurückgegangen. Wer mit Obstbäumen ausgleicht, schafft Lebensraum, der tatsächlich fehlt, und erhält alte regionale Sorten.

    Worauf es ankommt:

    • Hochstamm, kein Busch- oder Halbstamm. Der Kronenansatz liegt bei Neupflanzungen bei mindestens 180 cm. Häufig werden Hochstämme in stärkeren Qualitäten (ab 10-12 cm Stammumfang) bevorzugt.
    • Auflage vorher prüfen. Baumschutzsatzungen und Genehmigungen nennen in der Regel einen Mindest-Stammumfang und legen fest, welche Arten zulässig sind. Ob Obstbäume angerechnet werden, klären Sie am besten vor dem Kauf mit der zuständigen Behörde.
    • Abstand einhalten. 8 bis 10 Meter zwischen den Bäumen, damit sich die Kronen dauerhaft entwickeln können.
    • Pflege einplanen. Erziehungsschnitt in den ersten Standjahren, Verbissschutz und regelmäßiges Wässern in der Anwachsphase.

    Wir führen Obsthochstämme in verschiedenen Qualitäten und Stammumfängen, beraten Sie zur Sortenwahl und liefern auf Wunsch direkt zur Pflanzfläche. Wurzelware ist von Oktober bis Mai verfügbar. Sprechen Sie uns an – wir schauen uns Ihre Auflage gemeinsam an.

  • Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen mit Alleebäumen

    Möglich ist die Ersatzpflanzung natürlich auch mit Alleebäumen. Grundlage ist meist die Einteilung in Wuchsklassen, die sich an der Endhöhe orientieren:

    Bäume der Wuchsklasse I / Bäume der 1. Ordnung: Endhöhe > 20m
    Bäume der Wuchsklasse II / Bäume der 2. Ordnung: Endhöhe > 10m und < 20m
    Bäume & Sträucher der Wuchsklasse III / Bäume & Sträucher der 3. Ordnung: Endhöhe <10m

    Entscheidend ist auch die Wahl standortheimischer und standortgerechter Arten, die den regionalen Gegebenheiten entsprechen. Viele Kommunen stellen hierfür verbindliche Pflanzenlisten zur Verfügung.
    Ebenfalls sind bei Ersatzpflanzungen Vorgaben zum Stammumfang zu beachten.
    Häufig wird ein Mindestumfang (z. B. 10–12 cm) oder eine Mindesthöhe (z.B. 2-2,5 m) gefordert. Auch für den Pflanzabsand gibt es Vorgaben wie z.B. einen Reihenabstand von 2 m oder einen Abstand zwischen den Pflanzen von 1,5 m bspw. für Sträucher.
    Diese Anforderungen sind je nach Kommune unterschiedlich und sollten der jeweiligen Auflage entnommen oder vor der Bestellung mit dem zuständigen Amt abgestimmt werden.

Passende Alleebäume und Gehölze für Ihre Ausgleichspflanzung:

  • Weitere Informationen

    Bei der Entfernung von ungewünschten Pflanzen ist darauf zu achten, dass dies nicht während der Brut- und Setzzeit (April bis Juli) erlaubt ist. Der radikale Rückschnitt soweit komplettes Entfernen von Pflanzen ist während dieser Zeit verboten.

    Auch beim Setzen der neuen Bäume oder Gehölze ist zu beachten, dass dies nur dann ganzjährig möglich ist, wenn die Pflanze im Topf/Container in der Baumschule verfügbar ist. Pflanzen, die wurzelnackt oder im Ballen gepflanzt werden sollen, bekommt man nur von Oktober bis Mai, da diese im Sommer Energie in das Wurzelwachstum stecken.

    Informieren Sie sich bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt um die genauen Vorgaben zu erfahren, bevor Sie Ihr Pflanzprojekt planen.