Derzeit finden sie unsere Containerware im Onlineshop. Unsere Ballen- und Wurzelware ist ab Mitte Oktober wieder verfügbar.

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Ausgleichspflanzung

Ausgleichspflanzungen ersetzen entfernte Bäume oder Sträucher und bieten Kompensation für versiegelte Flächen. Sie sichern ökologische Funktionen wie Artenvielfalt, Klimaausgleich und Landschaftsschutz und sind daher bei vielen Bau- und Eingriffsvorhaben verpflichtend.

  • Ersatzpflanzung & Ausgleichspflanzung – einfach erklärt


    Wenn der Boden durch Bauarbeiten (Gebäude, Wege, Parkplätze) versiegelt wird, gehen natürliche Funktionen des Bodens verloren. Diese Eingriffe müssen durch so genannte Ersatzpflanzungen oder Ausgleichspflanzungen ausgeglichen werden.
    Ziel ist es, den ökologischen Verlust auszugleichen und natürliche Funktionen wie Artenvielfalt, Klimaregulierung und Bodenschutz zu erhalten.

    Welche Pflanzen eignen sich für die Ausgleichspflanzung?

    Nachdem die Baugenehmigung erteilt wurde, bekommt man bestimmte Auflagen, die für die Bepflanzung eingehalten werden müssen.
    Grundlage ist meist die Einteilung in Wuchsklassen, die sich an der Endhöhe orientieren:

    Bäume der Wuchsklasse I / Bäume der 1. Ordnung: Endhöhe > 20m
    Bäume der Wuchsklasse II / Bäume der 2. Ordnung: Endhöhe > 10m und < 20m
    Bäume & Sträucher der Wuchsklasse III / Bäume & Sträucher der 3. Ordnung: Endhöhe <10m


    Entscheidend ist auch die Wahl standortheimischer und standortgerechter Arten, die den regionalen Gegebenheiten entsprechen. Viele Kommunen stellen hierfür verbindliche Pflanzenlisten zur Verfügung.
    Ebenfalls sind bei Ersatzpflanzungen Vorgaben zum Stammumfang zu beachten.
    Häufig wird ein Mindestumfang (z. B. 10–12 cm) oder eine Mindesthöhe (z.B. 2-2,5 m) gefordert. Auch für den Pflanzabsand gibt es Vorgaben wie z.B. einen Reihenabstand von 2 m oder einen Abstand zwischen den Pflanzen von 1,5 m bspw. für Sträucher.
    Diese Anforderungen sind je nach Kommune unterschiedlich und sollten der jeweiligen Auflage entnommen oder vor der Bestellung mit dem zuständigen Amt abgestimmt werden.

Viele der Pflanzen für Ihre Ausgleichspflanzung finden Sie bei uns:

  • Weitere Informationen

    Bei der Entfernung von ungewünschten Pflanzen ist darauf zu achten, dass dies nicht während der Brut- und Setzzeit (April bis Juli) erlaubt ist. Der radikale Rückschnitt soweit komplettes Entfernen von Pflanzen ist während dieser Zeit verboten.

    Auch beim Setzen der neuen Bäume oder Gehölze ist zu beachten, dass dies nur dann ganzjährig möglich ist, wenn die Pflanze im Topf/Container in der Baumschule verfügbar ist. Pflanzen, die wurzelnackt oder im Ballen gepflanzt werden sollen, bekommt man nur von Oktober bis Mai, da diese im Sommer Energie in das Wurzelwachstum stecken.

    Informieren Sie sich bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt um die genauen Vorgaben zu erfahren, bevor Sie Ihr Pflanzprojekt planen.